Neues aus dem Presbyterium zur Kirchenwahl 2024

Alle vier Jahre kommt es in der westfälischen Landeskirche zur Neubildung der Presbyterien. Das Presbyterium ist der Gemeindevorstand, der gemeinsam mit den Pfarrstelleninhabern die Gemeinde leitet, Einstellungen tätigt, für den Gebäudebestand sorgt und über die Verwendung der bereitstehenden Haushaltsmittel entscheidet.

Auf der Gemeindeversammlung am 26.11.2023 wurde die Gemeinde über die Bedeutung und Durchführung der Presbyterwahlen informiert und um die Nennung von Kandidaten gebeten. Vorgeschlagen wurden: Elke Baumgardt, Martina Cramer, Joachim Chuong, Corinna Dodenhoeft, Katrin Hofmeister, Christian Kotysch, Sabine Lödige, Marion Müller, Carla Rabe und Bettina Scheuerl. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze kandidieren nicht noch einmal Klaus Böhme, Detlef Klimke und Inge Wiebe. Damit umfasst das neue Presbyterium weniger Plätze als das alte, spiegelt damit aber auch die (leider) schrumpfende Gemeindegliederzahl wieder.

Da der einheitliche Wahlvorschlag nicht mehr Vorschläge enthält als Stellen zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen auch ohne weitere Wahlhandlung - sozusagen durch Akklamation der Gemeindeversammlung - als gewählt. Die feierliche Einführung des neuen Presbyteriums findet in einem Gottesdienst am 17. März statt, zu dem hiermit besonders eingeladen sei. In diesem Gottesdienst werden gleichzeitig die ausscheidenden Presbyterinnen und Presbyter mit einem großen Dankeschön und guten Wünschen der Gemeinde verabschiedet.

Am 8. April beginnt dann das neue Gremium die Arbeit mit seiner konstituierenden Sitzung. Dabei werden die Wahlen für den Vorsitz und das Kirchmeisteramt durchgeführt, Beauftragungen ausgesprochen und die Ausschüsse nach der neuen Gemeindesatzung gebildet, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass auf Bezirksausschüsse verzichtet wird, da die Gemeinde mittlerweile nur noch über einen Pfarrbezirk verfügt. An ihre Stelle treten Fachausschüsse, die für die beiden Gemeindezentren an der Erlöserkirche und an der Gnadenkirche zuständig sein werden. In diese Zentrumsausschüsse können auch interessierte Gemeindeglieder berufen werden, die kein Presbyteramt haben und vielleicht auch nicht anstreben, aber gerne vor Ort etwas bewegen möchten. Außerdem sollen beratende Ausschüsse für die Gebäude, für die Jugend und für die Öffentlichkeitsarbeit das Presbyterium unterstützen.

Das neue Presbyterium ist ferner gehalten, nach dem Jugendbeteiligungsgesetz der Landeskirche eine zusätzliche Person in seinen Kreis zu berufen, die die Belange der Jugend vertritt und nicht älter als 27 Jahre alt sein darf.

 

Vorläufige Haushaltsführung - was ist das?

Dass es leicht sein soll, eine Kirchengemeinde zu leiten, hat sicherlich noch nie jemand ernsthaft behauptet. Aber manchmal gibt es doch Überraschungen, die auch Altgediente noch wundern.

Auch 2024 wird es keinen regulären Haushalt geben, lediglich bestimmte Planwerte, die letztlich aus dem Jahr 2022 stammen. Diese Werte bilden insgesamt aber nicht das, was einen Haushalt ausmacht, nämlich einen Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben. Da es also einen Haushalt im eigentlichen Sinne nicht gibt, greift eine besondere Vorschrift der Finanzwesenverordnung. Diese besagt: Fehlt ein Haushalt, darf die Gemeinde nur das ausgeben, was zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten unbedingt notwendig ist, also beispielsweise Gehälter, Gebühren, Rechnungen über Schneeräumungen, Stromlieferungen. Das, was nicht notwendig ist, darf nicht veranlasst werden, oder aber es muss die Zustimmung des KSV eingeholt werden. Das also nennt man Vorläufige Haushaltsführung. Schon auf der Synode im Dezember tauchte die Frage auf: Was wird als notwendig erachtet und was nicht und wer bestimmt das? Ist eine Konfi-Freizeit, die natürlich Geld kostet, notwendig? Selbstverständlich, sagen die Einen, das gehört zum „Kerngeschäft“ einer Gemeinde! Ja schon, sagen die Anderen, eine Konfi-Freizeit ist aber nicht zur unmittelbaren Aufrechterhaltung des „Geschäftsbetriebes“ notwendig. Diesen Zwiespalt sah man auch auf Seiten des KSV und der Verwaltung. Um nicht bei jeder kleinen Besorgung zu rätseln, ob die Beschaffung notwendig im Sinne der Finanzwesenverordnung ist, dürfen die Gemeinden in den ersten beiden Monaten des Jahres 30 Cent pro Gemeindeglied für derartige Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben. Für unsere Gemeinde sind das € 923,40, für Erlöserkirche, Gnadenkirche und Jugend. Zusammen!

Was ist die Ursache dieser Situation, die alle Beteiligten vor ungeahnte Schwierigkeiten stellt? Die Ursache liegt darin, dass es seit 2017 keine Haushaltsabschlüsse gibt, die Verwaltung seit Längerem aber daran arbeitet, deswegen aber auch keine Zeit hat, aktuelle Haushalte zu erstellen. Und der Berg, den man vor sich herschiebt, wird immer höher! Ein Teufelskreis, aus dem auszubrechen die Gemeinden nichts beitragen können, außer sich in Geduld zu üben. Wir sind gespannt darauf, was uns nach den ersten beiden Monaten erwartet. Dürfen wir ab März noch einmal 923 Euro ausgeben?

Der Finanzkirchmeister der Emmaus-Kirchengemeinde

Kirchen-/Presbyterwahlen 2024

Neue Presbyterien brauchen die Gemeinden. - Am 18. Februar 2024 ist es wieder soweit:

Die Presbyterien der westfälischen Kirchengemeinden, also auch die unserer Emmausgemeinde, werden neu zusammengesetzt. Im letzten Gemeindebrief haben wir bereits den Appell “ Dringend gesucht“ gestellt, dass sich Gemeindemitglieder für die Aufgaben des Presbyteriums zur Verfügung stellen.

Jetzt hier die zeitlich und inhaltlich vorgegebene Ablauffolge der Wahlen in groben Zügen:

1. Vorbereitende Beschlüsse des Presbyteriums /Anzahl der Stellen 14.10.2023
2. Erste und zweite Abkündigung des Termins einer Gemeindeversammlung zum 26.11.2023 in der Zeit 05.11./.12.11. 2023
3. Wahlvorschlagsverfahren bis zum 05.12.2023
4. Die Erstellung des Einheitlichen Wahlvorschlags 22.12.2023
5. Abkündigung des bestandskräftigen einheitlichen Wahlvorschlags 21.01.2024
6. Schließung der Wahlverzeichnisse 03.02.2024
7. Finden tatsächlich Wahlen statt (im Falle mehr Kandidaten/-innen als zu besetzende Stellen) Wahlen am Sonntag, 18.02.2024

Carla Rabe, unsere neue Presbyterin, stellt sich vor

Mein Name ist Carla Rabe und ich bin am 31.12.2004 in Aachen geboren. In diesem Jahr werde ich mein Abitur am Hildegardis-Gymnasium hier in Hagen machen und in meiner Freizeit verbringe ich viel Zeit mit der Jugendarbeit in unserer Gemeinde.

Auf das nun Kommende im Presbyterium freue ich mich gerade deshalb sehr. Besonders am Herzen liegen mir dabei die Kinder und Jugendlichen, mit denen wir in jedem Jahr wundervolle Projekttage, Freizeiten und Gruppenstunden erleben.

So hoffe ich auch für dieses Jahr, dass wir gemeinsam wieder tolle Momente erleben und dass auch meine Tätigkeit als Presbyterin dazu wird beitragen können.

Pfarrer Harald Schieber, aus gesundheitlichen Gründen schon  länger freigestellt, ist zum 01.12.2022 in den Ruhestand versetzt worden.

Seine offizielle Verabschiedung aus dem aktiven Dienst erfolgt in einem Gemeindegottesdienst am Sonntag, dem 05.03.2023 um 10:30 Uhr, in der Erlöserkirche. Superintendenten Henning Waskönig wird an dem Gottesdienst teilnehmen.

Dazu und zu dem anschließenden kleinen Empfang laden wir herzlich ein.

Gemäß § 2 des Jugendbeteiligungserprobungsgesetz (JBEG) vom 15.06.2022 beruft das Presbyterium in seiner Sitzung vom 12.12.2022 einstimmig zusätzlich zu den gewählten Presbyterinnen und Presbytern nach Artikel 40 Kirchenordnung als eine neue Presbyterin Carla Rabe. Diese Berufung wird wirksam mit dem 31.12.2022. Durch ihre Berufung erhöht sich die Anzahl der Stellen der Presbyterinnen und Presbyter im Sinne von Artikel 40 Absatz 1 und Artikel 58 Absatz 3 Kirchenordnung um eins.

Gegen die Berufung steht jedem wahlberechtigten Gemeindeglied die Beschwerde zu.

Für die Amtseinführung der berufenen Presbyterinnen und Presbyter gilt § 30 Absatz 1 bis 3 Kirchenwahlgesetz entsprechend. Als Termin der Amtseinführung wird der 22.01.2023 angesetzt.

Nach der Einführung verfügt die neue Presbyterin über die gleichen Rechte und Pflichten wie die gewählten Presbyterinnen und Presbyter.

01.08.2022 - Neues aus dem Presbyterium

- Die Corona -Pandemie ist weiterhin leidiges Dauerthema. Angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Subvariante BA.5 hat das Presbyterium beschlossen, die Maskenpflicht in der Kirche beizubehalten. Mit der Maske schützt man verlässlich sich selbst und andere Gottesdienstbesucher, denen womöglich ein schwererer Krankheitsverlauf droht.

- Weiterhin beschäftigte das Presbyterium intensiv der Ukraine-Krieg und seine Folgen. Dank des großartigen und unermüdlichen Engagements des Ukraine-Helferkreises und zahlreicher Spenden konnte hier sehr konkret vor Ort geholfen werden. Angesichts der durch den Krieg ausgelösten Energie-Krise wird sich das Presbyterium demnächst allerdings auch beraten lassen müssen, durch welche Maßnahmen in unseren Kirchen und Gemeinderäumen Gas und Strom eingespart werden können.

- Mit Sorgen schaut das Presbyterium zudem auf die Pfarrstellen-Entwicklung . Pfarrer Schieber musste aufgrund seiner gesundheitlichen Situation einen Antrag auf Frühverrentung stellen. Das weitere Procedere ist derzeit noch offen. Darum ist das Presbyterium sehr dankbar, dass mit der Entsendung Daniel Fuhrwerks als Pfarrer im Probedienst die Gemeindearbeit für einen Zeitraum von zwei Jahren stark unterstützt werden kann. Für die Zeit danach ist allerdings Vorsorge zu treffen, denn die Gemeinde wird nicht mehr aus zwei Pfarrbezirken bestehen, sondern ihr wird absehbar sogar überhaupt keine eigene Pfarrstelle in vollem Umfang für eine Neubesetzung mehr zugestanden werden. In Hinblick auf diese
künftigen Veränderungen wird das Presbyterium noch in dieser Legislaturperiode die Satzung der Gemeinde einer Revision unterziehen. Diese stammt aus dem Jahr 2011.

- Erfreulicher gestaltet sich durch die Intensivierung der Jugendarbeit eine mögliche Umsetzung des neuen Jugendbeteiligungs-erprobungsgesetzes (heißt wirklich so!) der Landeskirche, das am 1. Juli in Kraft getreten ist. Hiernach kann zusätzlich zu den gewählten Presbyterinnen und Presbytern im Benehmen mit unserer Gemeindejugend ein junger Mensch - Volljährigkeit ist allerdings Voraussetzung - für die verbleibende Amtszeit des Presbyteriums berufen werden. Die bisherigen Gespräche in dieser Richtung sind sehr konstruktiv und vertrauensfördernd verlaufen.